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Gasdichtheitsprüfung

WGS Südwestfalen - Gasdichtheitsprüfung

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGS) hat festgelegt, dass Gasleitungsanlagen im Haus alle 12 Jahre durch einen zugelassenen Fachbetrieb überprüft werden müssen.

Die WGS lässt diese Arbeiten bei Neuanlagen direkt und bei bereits bestehenden WGS eigenen Anlagen im Zusammenhang mit der lfd. Heizungswartung durchführen.