Die Vorteile der WGS

Miteigentümer. Als Mitglied werden Sie zum ideellen Miteigentümer unserer Genossenschaft.

Mitbestimmung. Sie haben ein Stimmrecht und können wesentliche Entscheidungen des Unternehmens beeinflussen.

Jährliche Dividende. Aus dem Bilanzgewinn erhalten Sie eine jährliche Dividende auf das Geschäftsguthaben.

Vertragliche Wohnsicherheit. Wir schließen keine Miet-, sondern Dauernutzungsverträge. Die sichern Ihnen ein dauerhaftes, lebenslanges Wohnrecht.

Erschwingliche Miete. Es liegt im Sinne der Genossenschaft, den Mitgliedern eine wirtschaftlich angemessene Miete zuzusichern. Das können wir, denn unsere Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte.

Kündigung. Natürlich können Sie auch kündigen: Um zum Ende des Geschäftsjahres als Mitglied ausscheiden zu können, muss die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft nach der Satzung der WGS Südwestfalen e.G. spätestens bis zum 30. September eines Jahres vorliegen. Bei einer späteren Kündigung treten Sie erst am Ende des darauf folgenden Geschäftsjahres aus der Genossenschaft aus. Die Auszahlung von Geschäftsguthaben erfolgt jeweils im Folgejahr nach der ordentlichen Mitgliederversammlung. Mehr Informationen können Sie unserer Satzung entnehmen.