Notdienst

Sollten Sie nach unseren Geschäftszeiten oder am Wochenende einen dringenden Notfall haben bitten wir Sie, sich direkt mit einem ortsansässigen Handwerksbetrieb in Verbindung zu setzen.

Prüfen Sie bitte immer, ob es sich wirklich um einen dringenden Notfall handelt oder ihr Anliegen evtl. doch während unserer Geschäftszeiten geklärt werden kann – in letzterem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Als Notfälle gelten nur solche Störungen an Gebäuden und Gebäudetechnik, die zu einer unmittelbaren Gefährdung von Menschen oder nachhaltigen Schäden am Gebäude führen können.

Notfälle (Beispiele):

  • Wasserrohrbrüche
  • Blitzeinschläge (Brandgefahr)
  • kompletter Heizungsausfall im Winter
  • kompletter Stromausfall
  • Sturmschäden (entwurzelte Bäume, abgedeckte Dachziegel/Kamine, zerborstene Fensterscheiben)
  • Gasgeruch
  • Brandgeruch
  • Beobachtungen von Sachbeschädigungen bzw. Einbruch


Keine Notfälle (Beispiele):

  • Badewannen, in denen das Wasser nicht einwandfrei abfließt
  • Tropfende Wasserhähne
  • Nicht einwandfrei funktionierende Durchlauferhitzer


Bei unberechtigten Notfalleinsätzen behalten wir uns vor, die Kosten dem Auftraggeber weiter zu berechnen.